Unterrichtskonditionen

Allgemeine Unterrichtsbedingungen

1. Allgemeines

Für den Unterrichtsvertrag gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der Auftraggeber erklärt, mit diesen einverstanden zu sein und wo nötig für die Umsetzung durch die Schülerin / den Schüler Sorge zu tragen.
Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Unterrichtsvertrags bedürfen der Schriftform. Sollten Teile des Vertrags unwirksam sein, bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich darüber hinaus, den Vertrag dann so anzupassen, wie es dem zuvor gemeinsam bekundeten Willen am nächsten kommt.

 

2. Ferien

An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien für allgemeinbildende Schulen in Baden- Württemberg fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluß auf das vereinbarte Honorar hat, oder dass der Unterricht nachzuholen wäre.

 

3. Unterrichtsausfall / Krankheit

Nimmt der Schüler / die Schülerin aus Gründen, die von der Lehrkraft nicht zu vertreten sind, nicht am Unterricht teil, besteht kein Anspruch auf Nachleistung. Diese kann allerdings in Ausnahmefällen erbracht werden, z.B. bei Schullandheimbesuchen etc. und rechtzeitiger Vorankündigung durch den Schüler / die Schülerin.
Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn Ansteckungsgefahr für die Lehrerin und andere Schüler besteht. Bei länger anhaltender Erkrankung des Schülers / der Schülerin entfällt die anteilige Unterrichtsgebühr nach Ablauf von sechs Wochen. Kann die Lehrkraft aus anderen Gründen den Unterricht nicht erteilen, wird er nachgeholt bzw. rückvergütet.

 

4. Honoraranpassungen

Eine Änderung der Vergütung durch die Lehrkraft ist zulässig

 

5. Kündigung

Die Kündigung des Unterrichtsvertrags ist jeweils zum 01. Januar / 01. Mai / 01. September möglich. Zur Wirksamkeit bedarf es der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen. Honorarerhöhungen berechtigen zur Sonderkündigung, mit Wirkung zur Inkrafttretung der Honorarerhöhung. Innerhalb der ersten drei Monate des Unterrichts besteht darüber hinaus eine jederzeit mögliche Sonderkündigung mit Wirkung jeweils zum 01. des Folgemonats.

 

Unterrichtsvertrag

Zwischen der

Klavierschule Oxana Müller-Becker - Niedermühleweg 6 - 88410 Bad Wurzach

und .... .... ....

für den Schüler / die Schülerin ......... geboren am .....

 

1. Die Lehrerin unterrichtet den Schüler / die Schülerin im Fach Klavier. Der Unterricht erfolgt im Einzelunterricht, wöchentlich einmal, in Unterrichtseinheiten zu 30min.

 

2. Der Unterricht erfolgt in den Räumen der Klavierschule Oxana Müller-Becker.

 

3. Der kostenpflichtige Unterricht findet erstmals zum ....... statt. Die ersten zwei
Unterrichtseinheiten davor gelten als kostenloser Probeunterricht.

 

4. Das Honorar wird als Jahreshonorar berechnet und ist in zwölf gleichen Teilen zu

€ 55,00 jeweils bis zum 15. des Kalendermonats in bar fällig oder auf ein von der Klavierschule zu benennendes Konto zu überweisen.

 

5. Es gelten die Allgemeinen Unterrichtsbedingungen der Klavierschule Oxana Müller-Becker.

 

Unterrichtsvertrag und Allgemeine Unterrichtsbedingungen
Klavierschule-Unterrichtsvertrag_2012.pd[...]
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